Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Informationen der zuständigen Behörden (SEM, Kantone und Gemeinden).
Der Weg zum Schweizer Pass ist an klare Bedingungen geknüpft. Seit 2018 gelten vereinheitlichte Regeln für die ordentliche Einbürgerung.
1. Die Wohnsitzfristen
Grundvoraussetzung ist ein Aufenthalt von insgesamt 10 Jahren in der Schweiz. Drei der letzten fünf Jahre müssen unmittelbar vor der Gesuchstellung in der Schweiz verbracht worden sein.
2. Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
Seit 2018 ist der Besitz des C-Ausweises zwingend erforderlich.
3. Integration als Kernkriterium
- Sprachkenntnisse: Mündlich B1, schriftlich A2.
- Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Keine Sozialhilfe in den letzten Jahren.
- Sicherheit und Ordnung: Sauberer Strafregisterauszug.
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