C-Ausweis Schweiz: Was ist er und warum brauche ich ihn?
Der C-Ausweis ist die Niederlassungsbewilligung für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Seit 2018 ist er zwingende Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung.
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C-Ausweis vs. Schweizer Pass im Vergleich
C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung)
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht
- Keine Stimm- und Wahlrechte
- Kein Schweizer Reisepass
- Kann entzogen werden bei schwerem Vergehen
- Kein automatisches Recht für Familienangehörige
Schweizer Pass
- Volles Stimm- und Wahlrecht
- Schweizer Reisepass (visafrei in 188 Länder)
- Kann nicht entzogen werden
- Kinder werden automatisch Schweizer
- Volle Gleichstellung mit gebürtigen Schweizern
1. Was ist der C-Ausweis?
Der C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung) ist die stärkste Aufenthaltsbewilligung unterhalb der Staatsbürgerschaft. Er berechtigt zu einem unbefristeten Aufenthalt in der Schweiz und wird in der Regel nach 5 bis 10 Jahren legalem Aufenthalt ausgestellt, abhängig vom Herkunftsland.
2. Wann bekomme ich den C-Ausweis?
EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger erhalten den C-Ausweis nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts. Staatsangehörige anderer Länder müssen in der Regel 10 Jahre warten. Voraussetzung ist eine untadelhafte Lebensführung und keine Sozialhilfeabhängigkeit.
3. Warum ist er Pflicht für die Einbürgerung?
Seit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes 2018 ist der C-Ausweis für die ordentliche Einbürgerung zwingend erforderlich. Er gilt als Nachweis für eine tiefe Integration in die Schweizer Gesellschaft.
4. Was ist der Unterschied zum B-Ausweis?
- B-Ausweis: Befristete Aufenthaltsbewilligung, muss regelmässig erneuert werden
- C-Ausweis: Unbefristet, keine regelmässige Erneuerung nötig
- Nur der C-Ausweis berechtigt zur ordentlichen Einbürgerung
- Mit C-Ausweis kann man in der Schweiz frei den Arbeitgeber und Wohnort wechseln
Offizielle Quellen
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