Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung

Der Weg zum Schweizer Pass ist an klare Bedingungen geknüpft. Seit 2018 gelten vereinheitlichte Regeln für die ordentliche Einbürgerung.

Einbürgerungsprofi App

Jetzt Wissen aufbauen

Die formalen Voraussetzungen sind klar, jetzt geht es darum, den Prüfungsstoff zu meistern. Mit täglich 15 Minuten führt dich die App strukturiert durch Bund, Kanton und deine Gemeinde: zahlreiche Fragen, bereit für den ersten Versuch.

1. Die Wohnsitzfristen

Grundvoraussetzung ist ein Aufenthalt von insgesamt 10 Jahren in der Schweiz. Drei der letzten fünf Jahre müssen unmittelbar vor der Gesuchstellung in der Schweiz verbracht worden sein. Jugendjahre zwischen 8 und 18 werden doppelt angerechnet, was den Einstieg erleichtert.

2. Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

Seit 2018 ist der Besitz des C-Ausweises zwingend erforderlich. EU/EFTA-Bürger erhalten ihn nach 5 Jahren, Drittstaatsangehörige in der Regel nach 10 Jahren legalem Aufenthalt.

3. Integration als Kernkriterium

  • Sprachkenntnisse: Mündlich B1, schriftlich A2 in einer Schweizer Landessprache.
  • Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren.
  • Sicherheit und Ordnung: Sauberer Strafregisterauszug, keine laufenden Betreibungen.
  • Soziale Integration: Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Vereinsmitgliedschaften, Nachbarschaftskontakte.

4. Kantonale und kommunale Zusatzanforderungen

Zusätzlich zu den Bundesanforderungen können Kantone und Gemeinden eigene Kriterien festlegen: Mindestaufenthalt im Kanton (meist 2-3 Jahre), bestandener Einbürgerungstest sowie das persönliche Gespräch vor der Kommission.