Einbürgerung in Frauenfeld - Vorbereitung auf Test und Gespräch

Frauenfeld ist die Hauptstadt des Kantons Thurgau, ein Status, den die Stadt seit der helvetischen Verfassung von 1798 innehat, wobei das Kantonsparlament seit 1832 im halbjährlichen Wechsel mit Weinfelden tagt. Die Stadt liegt an der Murg, die sie in einer Doppelschleife umfliesst, und zählt rund 27'200 Einwohner (Stand Ende 2025). Erstmals 1246 urkundlich erwähnt, ist Frauenfeld seit 1286 als Stadt bezeugt; der noch erhaltene Schlossturm des Schlosses Frauenfeld stammt spätestens aus der Zeit um 1230. Als Sitz der Kantonsschule Frauenfeld sowie mehrerer Berufsschulen ist die Stadt ein wichtiges Verwaltungs- und Bildungszentrum des Kantons.

Die Vorbereitung auf den Einbürgerungstest in Frauenfeld (Kanton Thurgau) erfordert spezifisches lokales Wissen. Wir helfen dir, dieses Basiswissen effizient aufzubauen.

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Bundes-, Kantons- und Gemeindefragen sowie Gesprächstrainer in einer App. Kostenlos starten.

Verfahren in Frauenfeld

In der Gemeinde Frauenfeld (Kanton Thurgau) reichst du dein Gesuch in der Regel direkt bei der zuständigen Stelle der Gemeinde ein. Die Gemeinde spielt im Verfahren eine wichtige Rolle.

"Im Kanton Thurgau wird im Verfahren auch Wissen über deine Gemeinde geprüft. Die App enthält Fragen zur Gemeinde Frauenfeld."

Einbürgerung in Frauenfeld: das Wichtigste

Gebühr
Ordentliche Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger, Anteil Stadt: Erwachsene Einzelperson CHF 1550, Ehepaar CHF 2350, Jugendliche bis 18 Jahre CHF 780. Total laut Stadt: CHF 2450 (Einzelperson; Kanton 800, Bund 100), CHF 4100 (Ehepaar), CHF 1230 (Jugendliche). Kein Datum genannt.
Verfahren
Gesuch beim kantonalen Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen. Die Einbürgerungskommission führt die Erhebungen und einen Grundkenntnistest durch; persönliche Vorstellung und Befragung sind Pflicht. Die Kommission entscheidet über das Gemeindebürgerrecht. Dauer ein bis zwei Jahre.
In der App
68 eigene Fragen zu Frauenfeld (Premium)

Quellen (offizielle Stellen), zuletzt geprüft am 18.10.2026. Massgebend ist immer die Auskunft deiner Gemeinde.