Doppelbürgerschaft Schweiz: Darf ich meinen alten Pass behalten?

Die Schweiz erlaubt die Doppelbürgerschaft seit dem 1. Januar 1992 ohne Einschränkung. Wenn du dich einbürgern lässt, musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit also nicht abgeben. Ob du sie tatsächlich behalten kannst, entscheidet aber dein Herkunftsland.

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1. Was sagt das Schweizer Recht?

Bis 1991 verlangte das Bürgerrechtsgesetz, dass Einbürgerungswillige alles unterlassen, was die Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bezweckt. Mit der Revision vom 23. März 1990 wurde diese Regel gestrichen, sie gilt seit dem 1. Januar 1992 nicht mehr. Seither gilt: Wer Schweizerin oder Schweizer wird, muss auf seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht verzichten.

2. Dein Herkunftsland entscheidet

Die Schweiz verlangt keinen Verzicht, aber viele Staaten regeln selbst, ob ihre Bürgerinnen und Bürger den Pass verlieren, wenn sie freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annehmen. Kläre das unbedingt vor der Einbürgerung bei der Botschaft oder dem Konsulat deines Herkunftslandes ab. In manchen Ländern musst du eine Bewilligung einholen, bevor du Schweizerin oder Schweizer wirst, danach ist es zu spät.

Stand in häufigen Herkunftsländern (freiwilliger Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit)

DeutschlandKein Verlust

Seit dem 27. Juni 2024 nimmt Deutschland Mehrstaatigkeit generell hin. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Quelle

ItalienKein Verlust

Wer eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, behält die italienische (Gesetz Nr. 91/1992, Art. 11). Quelle

FrankreichKein Verlust

Eine weitere Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die französische. Quelle

PortugalKein Verlust

Die portugiesische Staatsangehörigkeit endet nur, wenn du ausdrücklich darauf verzichtest. Quelle

GrossbritannienKein Verlust

Das britische Recht kennt keine Einschränkung der Mehrstaatigkeit. Quelle

PolenKein Verlust

Die polnische Staatsangehörigkeit geht nur durch Entlassung mit Zustimmung des Staatspräsidenten verloren. Quelle

TürkeiKein Verlust

Mehrstaatigkeit ist zulässig und wird im Personenstandsregister eingetragen. Quelle

ÖsterreichVerlust, ausser mit Bewilligung

Du verlierst die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch, ausser die Beibehaltung wurde vor der Einbürgerung beantragt und bewilligt. Quelle

SpanienVerlust möglich

Wer im Ausland lebt und freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die spanische nach 3 Jahren, ausser er erklärt innert dieser Frist, sie behalten zu wollen. Quelle

NiederlandeVerlust, mit Ausnahmen

Grundsätzlich automatischer Verlust. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn du vor der Volljährigkeit 5 Jahre ununterbrochen im neuen Land gelebt hast oder die Staatsangehörigkeit deines Ehe- oder eingetragenen Partners annimmst. Quelle

Sri LankaVerlust, ausser mit Bewilligung

Ohne vorgängig bewilligte Beibehaltung (Retention) erlischt die sri-lankische Staatsangehörigkeit. Quelle

ChinaVerlust

China anerkennt keine Doppelbürgerschaft. Wer im Ausland lebt und freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, verliert die chinesische automatisch. Quelle

Nur eine Auswahl, Stand September 2026. Die Regeln können sich ändern und hängen oft von deiner persönlichen Situation ab. Verbindlich ist nur die Auskunft der Behörden deines Herkunftslandes.

3. Was bedeutet die Doppelbürgerschaft im Alltag?

  • Stimm- und Wahlrecht: Als Doppelbürgerin oder Doppelbürger hast du in der Schweiz die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Schweizerinnen und Schweizer.
  • Militärdienst: Männer mit Schweizer Pass sind grundsätzlich militärdienstpflichtig. Mit Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien hat die Schweiz Abkommen, die ein Wahlrecht vorsehen, in welchem Staat der Dienst geleistet wird. Ob eine Wehrpflichtersatzabgabe anfällt, hängt vom Einzelfall ab.
  • Konsularischer Schutz: Hältst du dich in deinem anderen Heimatstaat auf, kann die Schweiz dort in der Regel nicht diplomatisch für dich eingreifen.
  • In der Schweiz gilt für Doppelbürgerinnen und Doppelbürger rechtlich die Schweizer Staatsangehörigkeit als massgebend.

4. Unser Tipp vor dem Gesuch

Kläre die Frage der Doppelbürgerschaft früh, am besten bevor du das Einbürgerungsgesuch einreichst. Rechne auch mit allfälligen Kosten im Herkunftsland für eine Beibehaltungsbewilligung, zusätzlich zu den Schweizer Einbürgerungsgebühren.

Häufige Fragen

Erlaubt die Schweiz die Doppelbürgerschaft?

Ja. Seit dem 1. Januar 1992 ist die Doppelbürgerschaft in der Schweiz ohne Einschränkung erlaubt. Bei der Einbürgerung musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht abgeben.

Verliere ich meinen deutschen Pass, wenn ich Schweizer werde?

Nein. Seit dem 27. Juni 2024 nimmt Deutschland Mehrstaatigkeit generell hin, eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig.

Was müssen Österreicherinnen und Österreicher beachten?

Österreich entzieht die Staatsbürgerschaft automatisch, wenn du freiwillig eine fremde annimmst. Das lässt sich nur verhindern, wenn die Beibehaltung vor der Einbürgerung beantragt und bewilligt wurde.

Wer entscheidet, ob ich meinen alten Pass behalten darf?

Allein dein Herkunftsland. Die Schweiz verlangt keinen Verzicht. Erkundige dich vor dem Gesuch bei der Botschaft oder dem Konsulat deines Herkunftslandes.