Einbürgerungstest Schweiz: Musterfragen mit Antworten
Der Einbürgerungstest ist in der Schweiz kantonal geregelt. Deshalb unterscheiden sich Inhalte, Umfang und Form je nach Kanton deutlich. Die folgenden 15 Fragen zur Schweiz auf Bundesebene sind Beispiele zum Üben. Es sind keine offiziellen Prüfungsfragen, und sie ersetzen nicht die Unterlagen deines Kantons oder deiner Gemeinde.
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Die formalen Voraussetzungen sind klar, jetzt geht es darum, den Prüfungsstoff zu meistern. Mit täglich 15 Minuten führt dich die App strukturiert durch Bund, Kanton und deine Gemeinde: zahlreiche Fragen, bereit für den ersten Versuch.
So ist der Test aufgebaut
Der Test sieht in jedem Kanton anders aus. Im Kanton Zürich heisst er Grundkenntnistest, die Fragen stammen aus einem veröffentlichten Katalog von 350 Fragen zu Demokratie, Geschichte, Geografie und Alltag. Im Kanton Bern dauert der schriftliche Einbürgerungstest 90 Minuten. Im Kanton Aargau ist ein staatsbürgerlicher Test Teil des Verfahrens: 45 Fragen in 40 Minuten zu Demokratie und Föderalismus, Sozialstaat, Rechtsstaat, Geschichte und Zivilgesellschaft. Erkundige dich bei deiner Gemeinde oder deinem Kanton, welche Form für dich gilt. Amtliche Übungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel in Zürich (Übungstest und vollständiger Fragenkatalog), im Kanton Bern (Einbürgerungs-Übungstests), im Aargau (Übungstest und Fragenkatalog) und im Kanton Waadt (Übungsplattform A-Vaud-Test). Die Links stehen unten bei den offiziellen Quellen.
15 Musterfragen zum Üben
1. Welche vier Sprachen sind in der Bundesverfassung als Landessprachen genannt?
- A) Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch
- B) Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch
- C) Deutsch, Französisch, Spanisch und Rätoromanisch
- D) Deutsch, Italienisch, Rätoromanisch und Portugiesisch
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Richtig: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch
Artikel 4 der Bundesverfassung nennt diese vier Sprachen als Landessprachen. Englisch ist keine Landessprache.
Quelle: BV Art. 4
2. Aus wie vielen Kantonen besteht die Schweiz?
- A) Aus 20 Kantonen
- B) Aus 23 Kantonen
- C) Aus 26 Kantonen
- D) Aus 29 Kantonen
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Richtig: Aus 26 Kantonen
Der Bund besteht aus 26 Kantonen, die auch Stände genannt werden. Seit 1979 gehört der Kanton Jura dazu.
3. In welcher Stadt tagt das Schweizer Parlament?
- A) In Zürich
- B) In Genf
- C) In Bern
- D) In Lausanne
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Richtig: In Bern
Das Parlament tagt im Parlamentsgebäude in Bern. Das Gebäude wurde 1902 eingeweiht.
Quelle: BK 2026, Kapitel Parlament
4. Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Bundesrat?
- A) Aus fünf Mitgliedern
- B) Aus sieben Mitgliedern
- C) Aus neun Mitgliedern
- D) Aus elf Mitgliedern
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Richtig: Aus sieben Mitgliedern
Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Die Bundesverfassung legt fest, dass er aus sieben Mitgliedern besteht.
Quelle: BV Art. 175 Abs. 1
5. Wie viele Personen vertreten die meisten Kantone im Ständerat?
- A) Eine Person
- B) Zwei Personen
- C) Drei Personen
- D) So viele, wie es ihrer Einwohnerzahl entspricht
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Richtig: Zwei Personen
Zwanzig Kantone wählen je zwei Mitglieder in den Ständerat, sechs Kantone je eines. Nach der Einwohnerzahl richtet sich dagegen die Sitzzahl im Nationalrat.
6. In welchem Rhythmus wird der Nationalrat vom Volk gesamthaft neu gewählt?
- A) Alle zwei Jahre
- B) Alle drei Jahre
- C) Alle vier Jahre
- D) Alle sechs Jahre
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Richtig: Alle vier Jahre
Die 200 Mitglieder des Nationalrates werden vom Volk gewählt. Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt.
Quelle: BV Art. 149 Abs. 1 und 2
7. Wer muss einer Änderung der Bundesverfassung zustimmen, damit sie in Kraft tritt?
- A) Nur die Mehrheit der Stimmenden
- B) Nur der Bundesrat und das Parlament
- C) Die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Kantone
- D) Die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Gemeinden
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Richtig: Die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Kantone
Eine Verfassungsänderung kommt nur zustande, wenn Volk und Stände zustimmen. Man spricht vom Volks- und Ständemehr.
8. Wie viele gültige Unterschriften braucht es für eine eidgenössische Volksinitiative, und in welcher Frist?
- A) 50 000 Unterschriften innert 100 Tagen
- B) 100 000 Unterschriften innert 18 Monaten
- C) 100 000 Unterschriften innert 100 Tagen
- D) 50 000 Unterschriften innert 18 Monaten
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Richtig: 100 000 Unterschriften innert 18 Monaten
Mit einer Volksinitiative können Stimmberechtigte eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Dafür müssen innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung 100 000 gültige Unterschriften zusammenkommen.
Quelle: BV Art. 139 Abs. 1
9. Was braucht es, damit über ein vom Parlament beschlossenes Bundesgesetz abgestimmt wird (fakultatives Referendum)?
- A) 50 000 gültige Unterschriften innert 100 Tagen
- B) 100 000 gültige Unterschriften innert 18 Monaten
- C) Die Zustimmung des Bundesrates allein
- D) Die Zustimmung des Bundesgerichts
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Richtig: 50 000 gültige Unterschriften innert 100 Tagen
Eine Abstimmung findet auch statt, wenn acht Kantone sie verlangen. Die Frist von 100 Tagen läuft ab der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses.
Quelle: BV Art. 141 Abs. 1 Bst. a
10. Ab welchem Alter dürfen Schweizerinnen und Schweizer auf Bundesebene abstimmen und wählen?
- A) Ab 16 Jahren
- B) Ab 18 Jahren
- C) Ab 20 Jahren
- D) Ab 21 Jahren
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Richtig: Ab 18 Jahren
Die politischen Rechte in Bundessachen stehen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Artikel 136 der Bundesverfassung regelt das.
Quelle: BV Art. 136 Abs. 1
11. Wer ist laut Bundesverfassung zum Militärdienst verpflichtet?
- A) Alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 18 Jahren
- B) Alle Schweizerinnen und Schweizer, ohne Ausnahme
- C) Nur Personen, die sich freiwillig dafür melden
- D) Schweizer Männer, Frauen dienen freiwillig
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Richtig: Schweizer Männer, Frauen dienen freiwillig
Artikel 59 der Bundesverfassung: Jeder Schweizer ist zum Militärdienst verpflichtet, das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor. Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.
Quelle: BV Art. 59 Abs. 1 und 2
12. Was gilt in der Schweiz laut Bundesverfassung für die Todesstrafe?
- A) Sie ist verboten
- B) Sie ist nur bei Landesverrat erlaubt
- C) Sie ist in Kriegszeiten erlaubt
- D) Jeder Kanton entscheidet selbst darüber
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Richtig: Sie ist verboten
Artikel 10 der Bundesverfassung hält fest, dass jeder Mensch das Recht auf Leben hat und die Todesstrafe verboten ist. Auch Folter ist verboten.
Quelle: BV Art. 10 Abs. 1 und 3
13. Welches Bündnis von 1291 gilt als Ursprung der Schweizerischen Eidgenossenschaft?
- A) Das Bündnis zwischen Bern, Zürich und Luzern
- B) Das Bündnis zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden
- C) Das Bündnis zwischen Genf, Waadt und Wallis
- D) Das Bündnis zwischen Basel, Schaffhausen und Appenzell
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Richtig: Das Bündnis zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden
Das Bündnis dieser drei Talschaften im Jahr 1291 gilt als Ursprung der Eidgenossenschaft. Später wuchs sie durch weitere Bündnisse und Gebietserwerbungen.
Quelle: BK 2026, Kapitel Geschichte
14. Seit welchem Jahr ist die Schweiz ein Bundesstaat mit einer gemeinsamen Bundesverfassung?
- A) Seit 1291
- B) Seit 1515
- C) Seit 1798
- D) Seit 1848
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Richtig: Seit 1848
Die Bundesverfassung von 1848 gründete den demokratischen Bundesstaat. Das heutige politische System geht darauf zurück.
Quelle: BK 2026, Kapitel Geschichte
15. Seit welchem Jahr haben Frauen auf Bundesebene das Stimm- und Wahlrecht?
- A) Seit 1919
- B) Seit 1948
- C) Seit 1971
- D) Seit 1991
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Richtig: Seit 1971
Im Februar 1971 nahmen die Stimmbürger das Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf Bundesebene an. Seither können Frauen an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen.
Quelle: BK 2026, Kapitel Geschichte
Häufige Fragen
Sind das die echten Fragen aus dem Einbürgerungstest?
Nein. Die Fragen sind eigene Beispiele zum Üben und stammen nicht aus einem kantonalen Fragenkatalog. Welche Fragen dein Kanton stellt, erfährst du bei der zuständigen Behörde.
Reichen diese Musterfragen zur Vorbereitung auf den Test?
Sie helfen dir, dein Wissen zur Schweiz auf Bundesebene zu prüfen. Weil die Kantone den Test selbst regeln, kommen oft weitere Themen zu deinem Kanton und deiner Gemeinde dazu. Nutze deshalb zusätzlich die Unterlagen, die dein Kanton zur Verfügung stellt.
Wie kann ich für den Einbürgerungstest üben?
Lies zuerst die Informationen deines Kantons und arbeite danach mit Musterfragen. Sinnvoll ist es, falsche Antworten zu notieren und die Erklärung dazu nachzulesen. Verlässliche Grundlagen sind zum Beispiel die Broschüre "Der Bund kurz erklärt" der Bundeskanzlei und die Bundesverfassung.
Gibt es in jedem Kanton einen schriftlichen Test?
Das regelt jeder Kanton selbst. In den Kantonen Zürich, Bern und Aargau gibt es einen schriftlichen Test. Frag bei deiner Gemeinde oder deinem Kanton nach, wie die Prüfung bei dir abläuft.
Offizielle Quellen
- fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de
- bk.admin.ch/dam/de/sd-web/B74oYqykWJXb/Der%20Bund%20kurz%20erkl%C3%A4rt%202026.pdf
- zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html
- einbuergerung.sid.be.ch/de/start/einbuergerung/ordentliche-einbuergerung/einbuergerungstest.html
- ag.ch/de/themen/migration-integration/einbuergerung/ordentliche-einbuergerung
- zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/migration-integration/einbuergerung/gkt/grundkenntnistest_kanton_zuerich.pdf
- einbuergerungstest-aargau.ch/
- vd.ch/population/population-etrangere/naturalisation/demande-de-naturalisation-ordinaire/test-de-connaissances
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